Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von 5.000 EUR nicht übersteigen, sind die Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt.