Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Sprecher, zwei Stellvertretern und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Sprecher gemeinsam mit den Stellvertretern oder gemeinsam mit dem Schatzmeister oder durch die Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister.