Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Generalsekretär/Schatzmeister, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (darunter dem Präsidenten)sowie dem Präsidentn des aktuellen European Congress for Integrative Medizin (ECIM) und dem ECIM Kongresspräsidenten des Folgejahres als geborenen Mitgliedernn
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.