| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Die Stellvertreter vertreten den Verein gemeinsam. |