| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Mitgliederversammlung ist die Entscheidung über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die finanzielle Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen ab EURO 10.000,- vorbehalten. |