| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf aber mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer Schatzmeister und einer Schriftführer ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |