Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Finanzbeauftragten sowie höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Bei der Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, bei Einstellungsfragen und bei Verträgen, die den Verein in einem Volumen von über 1000 € belasten, erfolgt die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.