Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten/in , den zwei Vizepräsidenten/innen , dem/der Schatzmeisterin, dem/der Schriftführer/in und dem/der Generalsekretär/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten/ die Präsidentin allein oder durch einen Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.