Wirkungskreis: Anfallende Tagesgeschäfte in wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten. Für folgende Rechtsgeschäfte ist ein Vorstansbeschluss erforderlich: Eröffnung und Auflösung von Bankkonten; Abschluss von Mietverträgen, Versicherungen und Kooperationsverträgen; Abschluss von Sponsorimg- und Förderverträgen; Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen; Abschluss von Dienstleistungs- und Nonorarverträgen über 5.000,-- EUR; Projektanträge mit Gesamtkosten über 5.000,-- EUR; Änderung von Kosten- und Finanzierungsplänen laufender Projekte um mehr als 20%; außerplanmäßige Rechtsgeschäfte und Verfügungen über Vermögenswerte über 2.000,-- EUR