| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Entscheidungen über die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 100,00 Euro sind der Mitgliederversammlung vorbehalten. |