Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Bei Bedarf kann ein Stellvertreter hinzugewählt werden.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils allein, der Stellvertreter nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.