| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist befugt, Rechtsgeschäfte bis zu 2000 € sebständig zu tätigen. Rechtsgeschäfte darüber hinaus bis 3000 € werden vom erweiterten Vorstand beschlossen. Bei mehr als 3000 € beschließt die Mitgliederversammlung. |