Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000,00 Euro sind für den Verein mur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.