Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekrtär, dem Kassenwart und dem Veranstaltungs- und Projektreferenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Der Präsident ist allein vertretungsberechtigt.