Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem oder mehreren Vizepräsidenten, dem Kassenwart, dem Generalsekretär, dem Sportwart, dem Generalkoordinator und einem oder mehreren Koordinatoren.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.