Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem Kassierer und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsbefugt. Zahlungsanweisungen bedürfen zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliern, darunter dem Kassierer.