Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Geschäftsstellenleiter und mindestens drei und höchstens zehn Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind alleinvertretungsbefugt.