Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Umfang von 1000 Euro ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.