Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein belasten, bedarf der Zustimmung des Vereinsausschusses.