| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus wenigstens vier Vorstandsmitgliedern darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende haben Einzelvertretungsbefugnis. |