| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Protokollführer, dem Sportbeauftragten für Kurzwaffendisziplinen und dem Sportbeauftragten für Langwaffendisziplinen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |