| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 € im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung beider Vorstandsmitglieder erteilt ist. |