Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, als zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 2.000,00 EUR oder in einem Geschäftsjahr mit mehr als 5.000,00 EUR belasten, die Zustimmung des Beirats oder, sofern dieser nicht gebildet ist, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.