Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der Vize-Präsidentin und der Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Alleinvertretungsbefugnis für die Präsidentin oder die Vize-Präsidentin kann erteilt werden.