| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Schatzmmeister.
Der Verein wird außergerichtlich vom Vorsitzenden allein vertreten.
Bei der Auszahlung finanzieller Mittel von bis zu 3000€ vom Konto des Vereins werden die Unterschriften vom Vorsitzenden und des Schatzmeisters benötigt oder vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Bei Auszahlung finanzieller Mittel von über 3000€ vom Konto des Vereins werden die Unterschriften aller vier Vorstandsmitglieder benötigt. |