Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin und dem Kassierer/der Kassiererin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende/die Vorsitzende oder der Stellvertreter/die Stellvertreterin.