Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Im Übrigen wird der Verein durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.