Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der erste und zweite Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungsbefugt bei Einzelgeschäften bis zu einem Umsatzvolumen von bis zu 50 000 Euro und bei Dauerschuldverhältnissen bis zu einem Umsatzvolumen von bis zu 10 000 Euro/ Monat.