Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab einem Volumen von 300 Euro im Einzelfall und Dauerschuldverhältnuisse sind von beiden Vorstandsmitgliedern abzuschließen.