Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem zweiten Vorsitzenden (Vizepräsident) und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein.
Der zweite Vorsitzende und der dritte Vorsitzende sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.