Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassierer ist zur Zahlung von Beträgen über 100,00 EUR nur mit Zustimmung des Vorsitzenden berechtigt.