Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart.