Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zahlungsanweisungen über 500,00 € bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters sowie eines weiteren Vorstandsmitgliedes.