Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende sowie der Schatzmeister sind bis zu einer Höhe von 1.500 € einzeln vertretungsberechtigt. Bei Beträgen über 1.500 € sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.