Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.