Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister sowie ggf. dem Geschäftsführer Waffengeschichte und dem Geschäftsführer Kleidungs- und Textilgeschichte. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.