Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied ist bei kostenauslösenden Maßnahmen bis zu einer Höhe von 1000,00 EUR allein vertretungsberechtigt.