Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister sowie höchstens drei weiteren Vorstandsmitgliedern..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident hat Alleinvertretungsbefugnis.