| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |