Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzer, dem zweiten Vorsitzer als Schriftführer und dem Schatzmeister.
Für rechtsverbindliche Erklärungen ist die gemeinsame Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Verfügungen über Beträge, welche 100,- DM übersteigen, bedürfen der Genehmigung einer Mitgliederversammlung.