Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der beiden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bis zu einem Gegenstandswert von 1.000,00 Euro je Einzelgeschäft sind der erste und zweite Vorsitzende allein vertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.