Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen ab 2.500,00 €.