Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ausgaben für Einzelanschaffungen und Unterhaltungsarbeiten an Vereinsgelände und -häusern von mehr als 1.000,00 EUR je Objekt oder Vorhaben bedürfen der Zustimmung einer Mitgliederversammlung.