Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, darunter ein Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.