Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei und bis zu fünf Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften im Außenverhältnis mit einem Vertragswert bis 2.000 EUR vertreten die Vorstandsmitglieder jeweils allein.