Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Veranstaltungsbeauftragten, dem stellvertretenden Veranstaltungsbeauftragten, dem Sprecher, dem stellvertretenden Sprecher, dem Öffentlichkeitsbeauftragten, dem ersten stellvertretenden Öffentlichkeitsbeauftragten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 200,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.