Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein vertreten. Von den übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam.
Über Konten des Vereins kann nur der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied verfügen.