Zugewiesener Geschäftskreis: Projektleitung, die im Innenverhältnis lediglich die Durchführung von Geschäften, die durch den Vorstand im Rahmen der Projektplanung genehmigt worden sind bzw. die geltenden Vergabebestimmungen bei Drittmittelprojekten erfüllen. Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einer wiederkehrenden monatlichen Schuld von über 400,00 EUR, bedarf stets der Zustimmung durch den Vorstand.
Zugewiesener Geschäftskreis: Büroleitung, die im Innenverhältnis lediglich die Genehmigung von Eingangsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000,00 EUR und den Abschluss von Einzelverträgen, die einen Gesamtbetrag von 5.000,00 EUR nicht überschreiten, Abschluss von Arbeitsverhältnisse mit Praktikanten und studentischen Hilfskräften mit einer wiederkehrenden monatlichen Schuld von maximal 1.500,00 EUR. Alle darüber hinausgehenden Geschäfte bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einer wiederkehrenden monatlichen Schuld von über 400,00 EUR, bedarf stets der Zustimmung durch den Vorstand.