Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für die Abwicklung aller finanzieller Transaktionen ist der Vereinsvorsitzende allein zeichnungsberechtigt.