Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden und den Geschäftsführer gemeinsam. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.